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Umgang mit Gas- und Signalwaffen seit dem 01. April 2003:
Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Führen von Gas- und Signalwaffen Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Schießen mit Gas- und Signalwaffen Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn eine optische oder akustische Signal-Gebung erforderlich ist.
Schießen an Silvester Das Abschiessen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.
Altersnachweis für den Kauf von Waffen:
Alle von uns angebotenen Waffen sind frei verkäuflich und unterliegen keiner Anmeldepflicht. Bestimmte, gekennzeichnete Waffen und Munition dürfen nur an Personen über 18 Jahren bzw. 14 Jahren abgegeben werden.
Laut Gesetz muss beim Kauf ein amtlicher Altersnachweis vorliegen. Bitte senden Sie uns in Verbindung mit Ihrer Bestellung eine Kopie vom Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Diese Kopie bestätigen Sie uns bitte mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift. Ein Versand der Waffe, kann nur in Verbindung mit vorliegendem Altersnachweis erfolgen.
Zusendung per Fax: Sollten Sie uns Ihren Altersnachweis per Fax zusenden wollen, so stellen Sie bitte Ihr Faxgerät auf Foto-, Fein- oder zumindest auf besonders helle Übertragung ein. Bitte vermerken Sie auf dem Fax zusätzlich Ihren Namen mit Telefonnummer!
Fax-Nr.: 09103 796231
Zusendung per Mail: Einfacher ist es, Ihren Altersnachweis mit einer Digitalkamera zu fotografieren und uns per Mail zu schicken. Beachten Sie hierbei, dass die die Speichergröße der Datei in der E-Mail ca. 250 KB nicht überschreiten sollte.
altersnachweis@adventuretec.de
Internationale Bestellungen: Der Verkauf von freien Waffen erfolgt nach deutschem Recht. Der Empfänger trägt in jedem Fall selbst de Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Einfuhr und Besitz des jeweiligen Landes.
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